Brauche ich überhaupt eine Kfz-Haftpflichtversicherung?
Als Halter eines Kraftfahrzeugs sind Sie gesetzlich verpflichtet eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Fügen Sie mit Ihrem Fahrzeug anderen einen Schaden zu, so kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung dafür auf.
Der Schaden kann ein Personen-, Sach- oder Vermögensschaden sein. Unberechtigte Schadensersatzansprüche wehrt die Kfz-Haftpflicht ab (die Kfz-Haftpflicht enthält also eine Art passiven Rechtsschutz).
Bei jeder Neuzulassung, Ummeldung, Wiederzulassung nach einer vorübergehender Abmeldung oder Wechsel der Versicherungsgesellschaft müssen Sie Ihrer Zulassungsstelle eine sog. Doppelkarte Ihrer Versicherung vorlegen. Die Doppelkarte "beweist" sozusagen, dass Sie bereits eine Kfz-Haftpflichtversicherung für Ihr Auto abgeschlossen haben.
In folgenden Fällen gibt es Probleme mit der Kfz-Haftpflichtversicherung und erfolgt im Extremfall keine Zahlung im Schadensfall:
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wenn das Fahrzeug zu einem anderen Zweck verwendet wird, als angegeben
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wenn ein unberechtigter Fahrer es nutzt
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falls kein gültiger Führerschein
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Alkohol und andere berauschende Mittel
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vorsätzlich herbeigeführte Schäden
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TIPP von Kfzversicherungsvergleich.de: Beim Abschluss Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung sollten Sie darauf achten, dass diese eine "unbegrenzte" Deckungssumme enthält. Ihnen entstehen dadurch nur unwesentliche Mehrkosten, Sie sind jedoch im Schadensfall auf der sicheren Seite.
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