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  Moped Versicherungsvergleich

 


 

Moped Versicherungen

Versicherbare Fahrzeuge, die ein Versicherungskennzeichen führen müssen, sind nicht zulassungspflichtig, sie benötigen aber eine Betriebserlaubnis. Zu diesen Fahrzeugen gehören:

Leichtmofa, Mofa, Moped, Kleinkrafträder, Mokick, Roller

Benutzerkreis

Mofafahrer müssen mind. 15 Jahre, bei Mitnahme eines Kindes unter 7 Jahre mind. 16 Jahre alt sein.
Die Höchstgeschwindigkeit dieser Fahrzeuge darf nicht mehr als 50 km/h betragen. Ausnahmen bilden Fahrzeuge bis max. 60 km/h, die dennoch eine Betriebserlaubnis haben.

Wer ist bei Abschluß einer Versicherung versichert?

  • der Versicherungsnehmer
  • der Fahrer
  • der Halter
  • der Eigentümer

Moped Kennzeichen

Fahren Sie ein Moped oder ein Mofa, dann benötigen Sie auch ein Kennzeichen für Ihr Fahrzeug.
Die Farbe des Kennzeichens ändert sich von Jahr zu Jahr. So ist für jeden ersichtlich, ob das Mofa ordnungsgemäß versichert ist. Das Kennzeichen ist nur vom 01.03. bis zum 28.02. bzw. 29.02. des darauffolgenden Jahres gültig. Es ist daher wichtig, dass Sie sich ein neues Kennzeichen und einen neuen Versicherungsschein zum 1. März besorgen.

Nachdem es sich um ein "Ablaufkennzeichen" handelt, ist keine Kündigung notwendig. Jeweils am 1.März eines Jahres werden neue Beiträge festgelegt und die neuen Kennzeichen ausgegeben. Als Versicherungsnachweis dienen das Kennzeichen und die Versicherungspolice.

Bitte beachten: Wie oben bereits erwähnt, sind Versicherungskennzeichen generell nur ein Jahr gültig. Beginnt der Versicherungsschutz nicht im März sondern einem darauffolgenden Monat, verbilligt sich der Beitrag entsprechend der kürzeren Laufzeit. Eine aktuelle Beitragsübersicht der günstigsten Anbieter können Sie hier ermitteln.

 
         
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