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  Musterschreiben Kündigung
Die 4 Möglichkeiten zur Kündigung

 


 

Wie kündingen?

Die Kündigung muss ein Monat vor Vertragsende bei der Versicherungsgesellschaft eingegangen sein (möglichst per Einschreiben mit Rückschein). In den meisten Fällen ist der Stichtag zum Wechsel der Versicherungsgesellschaft der 30. November (bei Hauptfälligkeit 1.Januar). Bis zu diesem Datum muss die Kündigung bei der Versicherung eingegangen sein.

Die Kündigung gilt bis Jahresende, d.h. man ist also in jedem Fall noch bis zum 31. Dezember des Jahres bei der bisherigen Gesellschaft versichert.

Durch einen Wechsel der Versicherungsgesellschaft ändert sich an den Kfz-Papieren nichts. Lediglich die Doppelkarte des neuen Versicherers muss bis zum Ablauf der Kündigungsfrist (in den meisten Fällen der 31.Dezember) zur Kfz-Zulassungsstelle geschickt werden.

Es empfiehlt sich grundsätzlich die Kfzversicherung zum 30. November zu kündigen. Im Dezember können dann die neuen Tarife der Versicherungen verglichen werden. Sind die Beitragsdifferenzen nicht so groß, kann man problemlos und zu den gleichen Konditionen zum alten Versicherungsunternehmen zurückkehren.

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