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Kann ich eine Kfzversicherung auch wieder kündigen?

Natürlich können Sie Ihre Kfz-Versicherung auch wieder kündigen. Dazu müssen Sie jedoch bestimmte Voraussetzungen beachten.

Normalerweise wird die Kfz-Versicherung für ein Jahr Laufzeit abgeschlossen, mit automatischer Verlängerung (wenn Sie nicht kündigen). Ablauftermin der Versicherung ist dabei fast immer der 1.Januar eines Jahres. Wenn Sie also Ihr Auto im August versichern, dann dauert das erste Versicherungsjahr keine 12 Monate sondern nur 5 Monate.

Tipps von Kfzversicherungsvergleich.de zum Thema "Kündigung":

Fristgerechte Kündigung
Die Kündigungsfrist Ihrer Kfz-Versicherung beträgt einen Monat zum Ende des Versicherungsjahres. Da das Versicherungsjahr in der Regel zum 1. Januar endet, müssen Sie bis spätestens am 30.November kündigen.
Fahrzeugwechsel
Wenn Sie sich ein neues Auto kaufen, dann können Sie die Kfz-Versicherung für Ihr altes Auto ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Für das neue Auto kann dann eine neue Versicherung abgeschlossen werden.
Schadensfall
Im Schadensfall können Sie Ihre Kfz-Versicherung wechseln. Allerdings kann hier die Prämie für das verbleibende Versicherungsjahr einfach verfallen.
Beitragserhöhung
Ein außerordentliches Kündigungsrecht haben Sie, wenn die Versicherungsgesellschaft Ihren Beitrag erhöht. Als Frist für die Kündigung gilt hierbei: ein Monat nach Zugang der Mitteilung sollte Ihre Kündigung beim Versicherer sein.

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