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Wozu eine Verkehrsrechtsschutzversicherung?

Unklare Haftungsfragen bei einem Verkehrsunfall enden oft vor dem Richter. Die Kosten dafür können Sie mit einer Verkehrsrechtsschutzversicherung absichern.

Ein Verkehrsrechtsschutz erstreckt sich auf:

Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wegen eines mit dem versicherten Fahrzug erlittenen Schadens.
Verteidigung in Bußgeldverfahren wegen des Vorwurfs der Verletzung von Verkehrsvorschriften.
Verteidigung in Strafverfahren wegen des Vorwurfs der Verletzung von Verkehrsvorschriften.(Der Versicherungsschutz entfällt bei rechtskräftiger Verurteilung wegen einer vorsätzlich begangener Straftat.)
Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen aus schuldrechtlichen Verträgen für das versicherte Fahrzeug.(Kauf, Verkauf usw.)
Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Steuer- und Abgabenangelegenheiten vor deutschen Finanzgerichten für den Halter oder Eigentümer des versicherten Fahrzeugs.
Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Verfahren vor Verwaltungsbehörden und in Verfahren vor Verwaltungsgerichten. (z.B. Entzug und Wiedererlangung der Fahrerlaubnis)

Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung ist grundsätzlich zu empfehlen. Die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen bei Personenschäden oder bei Schäden im Ausland lassen leicht sehr hohe Streitwerte und damit auch ein hohes Prozessrisiko entstehen. Im Ausland ist zudem ein Anwalt vor Ort nötig - damit wird die Abwicklung um einiges komplizierter und kostspieliger.

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